Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rewin Deutschland GmbH, St. Wendel
Stand Mai 2018
§ 1 Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Mai 2018 und treten an die Stelle aller bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen, die schriftlich festzuhalten sind.
Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Angebote und Unterlagen
2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben in Prospekten, Anzeigen, im Internet und anderem Werbematerial.
2.2 Alle Angebote stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots durch den Käufer auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.3 Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot, das wir innerhalb von 12 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Käufer darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen und nicht ohne unsere Zustimmung kopieren oder Dritten zugänglich machen. Bei Nichtabschluss des Kaufvertrages sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise gelten in Euro und schließen die Liefer- und je nach Angebot auch üblichen Montagekosten mit ein, soweit sich der Auslieferungsort innerhalb Deutschlands befindet. Wir behalten uns vor, bei aufwändigen Lieferungen und/oder Montagen zusätzlichen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen, wenn dies vor Ausführung der Arbeiten vom Käufer in Auftrag gegeben wurde.
3.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen inbegriffen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.3 Nach Rechnungsstellung sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt), spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu leisten. Erfüllung tritt mit Gutschrift auf unserem Konto ein.
3.4 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
3.5 Nach Ablauf der 10-Tages-Frist befindet sich der Käufer in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Nach Verzugseintritt sind wir berechtigt, zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Käufer, der nicht Verbraucher ist, zu verlangen.
3.6 Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
4.2 Wir tragen die Kosten für Verpackung, Versand und Transportversicherung und sind berechtigt, die Versandart und den Versandweg nach handelsüblicher Sorgfalt auszuwählen.
4.3 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dem Käufer ist die Teillieferung oder Teilleistung nicht zuzumuten.
4.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung zum fristgemäß vereinbarten Zeitpunkt unmöglich machen oder nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren ( hierzu gehören bei uns oder unseren Zulieferern eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch technische Probleme, Materialknappheit, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) hat Rewin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Gleiches gilt, soweit die Verzögerung der Lieferfrist aufgrund einer Pflichtverletzung des Käufers eintritt oder Folge einer unrichtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch einen Vorlieferanten ist.
4.5 Der Käufer ist über Beginn und Ende derartiger Hindernisse baldmöglichst zu informieren.
4.6 Wir sind berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.
4.7. Der Gefahrübergang erfolgt bei Übergabe der Ware. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Die Straßenanbindung muss für LKW befahrbar sein. Abholungen sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
4.8 Erfolgt die Lieferung durch ein Speditionsunternehmen wird die Ware entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zugestellt.
4.9 Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
§ 5 Montage
5.1 Wenn Montage durch uns vereinbart ist, hat der Käufer für eine ungehinderte Einbringung aller von uns zu liefernden Waren und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt, an dem die Montageleistung zu erbringen ist, zu sorgen. Der Käufer hat Strom, Wasser Beleuchtung und Anschlüsse bereitzustellen, um eine Durchführung der Montage sicherzustellen.
5.2 Bei Eigenmontage durch den Käufer sind wir lediglich verpflichtet, vollständige Montageanleitungen der Hersteller zu liefern. Weitere Gewährleistungspflichten wegen etwaiger mangelhafter Montageanleitungen sind vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen.
5.3 Die statische Prüfung/Eignung des Daches/Gebäudes wird bauseits vorausgesetzt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
6.2 Veräußert der Käufer, der kein Verbraucher ist, den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Ferner darf der Käufer, der kein Verbraucher ist, mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden die Rechte des Verkäufers beeinträchtigt, z. B. durch Pfändung, muss der Käufer ihm dies sofort schriftlich anzeigen.
6.3 Soweit die Kaufgegenstände wesentliche Bestandteile eines Gebäudes oder Grundstückes des Käufers geworden sind, verpflichtet sich der Käufer, der kein Verbraucher ist, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers, der kein Verbraucher ist.
6.4 Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Käufer, der kein Verbraucher ist, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe unserer Forderung an uns.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
§ 7 Sachmängel und Gewährleistung
7.1 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert. Die Gewährleistungsfrist bezüglich neuer Ware beträgt für einen Käufer, der kein Verbraucher ist, 12 Monate. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt gegenüber dem Käufer, der kein Verbraucher ist, unter Ausschluss der Mängelhaftung.
7.2 Die Frist beginnt am Tag der Auslieferung der jeweiligen Anlagekomponenten.
§ 8 Prüfpflicht und Mängelhaftung
8.1 Ist der Geschäftspartner Kaufmann, gelten für ihn §§ 377 ff HGB.
8.2 Eine Mängelhaftung wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind.
8.3 Systemimmanente geringe Farbabweichungen und geringe Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder die Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß.
8.4 Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig und begründet erfolgt, sind wir gegenüber dem Käufer, der kein Verbraucher ist, wahlberechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
8.5 Die Mängelansprüche bestehen nicht, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Geschäftspartner oder einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Geschäftspartner oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
§ 9 Haftungsbeschränkung und Lieferantenregress
9.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2 Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
9.3 Soweit der Käufer, der kein Verbraucher ist, wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er uns im Falle des Lieferantenregresses des § 478 BGB unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen ist in solchen Fällen eine Verfahrensweise zu wählen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
§ 12 Datenschutz
Daten des Kunden werden von uns nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhoben. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie deliktsrechtlichen Ansprüchen ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
Vertragspartner ist die Rewin Deutschland GmbH, Gewerbepark Bliesen 1A, 66606 St. Wendel, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Weiskircher, eingetragen unter HRB 102319 beim Amtsgericht Saarbrücken.
UsSt-ID-Nr. DE286419590